Was ist ein Liegenschaftsplan zum Bauantrag?
Als Bauherr oder Architekt benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben einen vom Bauamt geforderten Liegenschaftsplan zum Bauantrag oft auch in 4-6-facher Ausfertigung.
Dazu erarbeiten wir für Sie einen Liegenschaftsplan zu Bauantrag nach Bauvorlagenverordnung § 60 Abs. 2 HBO – Hessische Bauordnung) mit und manchmal ohne örtliche Vermessung.
Zum Liegenschaftsplan zum Bauantrag gehört:
Ein Titelblatt, der Liegenschaftsplan, eine Übersichtskarte, und Eigentumsnachsweise ihres Grundstücks und die der Nachbarn.
Zu den Geobasisdaten des Amtes für Bodenmanagement (Liegenschaftskarte) wird die Liegenschaftskarte mit zusätzlichen Informationen wie Art und Nutzung der tatsächlich vorhandenen Gebäude (Ortsvergleich), Höhenlage (First- und Traufhöhen der Nachbargebäude), Angaben über das Kanalsystem (Deckel- und Sohlhöhen), Straßenbeleuchtung und -rand, Freileitungen, Geländehöhen, Aufmaß der Bäume, Lage des Projektes, usw.
Wir können mit den unterschiedlichen Genauigkeitsstufen der Katasterdaten kompetent umgehen und Ihnen Planungssicherheit in Bezug auf Grundstücksgeometrie und Höhenlage gewähren. Die Ausgabe der Pläne erfolgt sowohl in Papierform oder aber auch digital als dxf (dwg) Format. Sie könne auch ggf als pdf-Format als mail versendet werden.